Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Resultiert daraus ein Rechtsstreit, ist das meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen.
DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AUF EINEN BLICK:
Eine Rechtsschutzversicherung ist für jeden sinnvoll, der sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Folgende Personen sind je nach Vereinbarung versichert:
- der Versicherungsnehmer
- Ehe- und Lebenspartner des Versicherungsnehmers
- Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind solange mitversichert, bis sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben. Maximal bis zum 25. Lebensjahr.
Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie eine Versicherung für sich selbst, Ihren Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Ihre Kinder abschließen – sofern diese noch unverheiratet und minderjährig sind. Auch volljährige Kinder sind noch bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei Ihnen mitversichert, wenn sie nicht verheiratet sind und noch ihre erste Berufs- oder Schulausbildung absolvieren. Sind in Ihrem Haushalt Personen beschäftigt, können Sie auch diese für den Zeitraum ihrer Tätigkeit versichern.
Folgende Deckungsumfänge können nach Vereinbarung versichert werden:
- Privat- und Berufs-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
Darunter sind folgende Leistungsarten versichert:
Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz und Beratungs-Rechtsschutz
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Je nach dem individuellen Bedarf gibt es unterschiedliche Versicherungssummen, die auf Wunsch vereinbart werden können.