Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Man unterscheidet dabei verschiedene Durchführungswege. Es gibt z. B. Pensions- und Unterstützungskassen sowie die Direktversicherung. Letztere ist am weitesten verbreitet und bietet viele Vorzüge. Vor allem ist sie der einfachste, kostengünstigste und flexibelste Weg.
Konservative Vorsorge bringt Sicherheit und Rendite
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) gibt es seit Ende des 18. Jahrhunderts. Damals wurde sie von einigen großen Unternehmen für ihre Arbeitnehmer als Zusatzversorgung eingeführt. Ab 1974 wurde sie allgemein für alle populär.
Inzwischen hat es mehrere gesetzliche Änderungen gegeben, zuletzt Anfang 2018 mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG). Seit 2018 können bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt werden, wovon 4 % steuer- und sozialversicherungsfrei und weitere 4 % steuerfrei sind. Natürlich greift die Sozialversicherungsersparnis nur, wenn auf den umgewandelten Gehaltsteil auch Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
War es bisher eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers, sich an einer solchen bAV zu beteiligen, ist eine solche Beteiligung spätestens seit 2022 verpflichtend. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % des umgewandelten Betrages bis maximal den ersten 4 % als Zuschuss zahlen, sofern er dadurch auch eine entsprechende Einsparung an Sozialversicherungsbeiträgen hat.
In Rahmen des BSRG wurde auch ein „Sozialpartnermodell“ eingeführt, welches zu besonders günstigen Konditionen bAV ermöglichen soll. Hier soll unter Mitwirkung der Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) ein eigener Spartopf gebildet werden. Allerdings wird es für die Anspargelder keinerlei Garantien geben, es ist keine spätere Kapitalabfindung möglich und ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber funktioniert nur dann, wenn dieser ebenfalls im Rahmen des Sozialpartnermodells bAV anbietet.
Somit wird wohl die jetzige Form der bAV erhalten bleiben, was der Gesetzgeber auch ausdrücklich zugelassen hat. Der Nachteil dieser Form besteht in erster Linie in der Haftung der Arbeitgeber für den 100 %igen Erhalt der Sparanteile aus den Beiträgen. Um das zu gewährleisten, muss ein Großteil der Beiträge konservativ angelegt werden. Das wiederum schränkt die Möglichkeit ein, renditestarke Anlagen wie z. B. Aktienfonds zu wählen. Damit lebt die „Rendite“ der bAV von dem Arbeitgeberzuschuss und den Einsparungen im Bereich von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Bei der „alten“ bAV kann der Arbeitnehmer wählen, ob er eine Rente oder eine Kapitalauszahlung haben möchte. Auch eine Mischung aus beidem ist möglich.
Vor- und Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge
Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind gute Argumente. Dazu gehören die attraktive staatliche Förderung, hohe Renditechancen, eine sofortige Gutschrift der Förderung, Arbeitgeberbeteiligung und der Schutz vor Hartz IV.
Allerdings hat die betriebliche Altersvorsorge auch Nachteile. Die Auszahlungen oder Renten sind voll steuerpflichtig, was gerade bei einer Kapitalabfindung zu beachten ist. Sofern jemand in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert ist, egal ob pflichtversichert oder freiwillig, fallen die Auszahlungen in die Beitragsberechnung für Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings gibt es hier einen Freibetrag von monatlich 164,50 € (Stand 2022). Liegen Ihre gesamten Zusatzrenten unter diesem Betrag, fallen keine Versicherungsbeiträge an. Liegen Sie auch nur einen Euro darüber, muss die gesamte Rente mit eingerechnet werden. Bei Kapitalabfindungen wird der Kapitalbetrag durch 120 geteilt und das Ergebnis als fiktive Rente herangezogen.
Eine Besonderheit der bAV ist die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Direktversicherung mit allen Vorteilen und Zuschüssen der bAV abzuschließen. Gerade Berufsgruppen, die sich aufgrund des Berufsrisikos und der damit verbundenen hohen Beiträge eine BU nicht leisten können oder wollen, finden hier oft die Möglichkeit, diese extrem wichtige Absicherung vorzunehmen.