Privathaftpflichtversicherung

GEHEN SIE SORGENFREI DURCHS LEBEN

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB).

So lautet der Artikel zur Schadensersatzpflicht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Risiko, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer da. Besonders, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen aufgerufen werden. Für solche Fälle sollten Sie sich mit einer Privathaftpflichtversicherung absichern. Schützen Sie sich damit vor finanziellen Folgen aus berechtigten und unberechtigten Ansprüchen Dritter.

DIE PRIVATHAFTPFLICHTVERSICHERUNG AUF EINEN BLICK:

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Jede Privatperson sollte eine Haftpflichtversicherung abschließen. Denn: Im Schadensfall haften Sie in unbegrenzter Höhe.

Was ist versichert?

Grundsätzlich sind mit einer Privathaftpflicht alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen versichert, die von Ihnen als Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person einem Dritten fahrlässig zugefügt wurden.

Wer ist versichert?

Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie eine Versicherung für sich selbst, Ihren Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Ihre Kinder abschließen – sofern diese noch unverheiratet und minderjährig sind. Auch volljährige Kinder sind noch bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei Ihnen mitversichert, wenn sie nicht verheiratet sind und noch ihre erste Berufs- oder Schulausbildung absolvieren. Sind in Ihrem Haushalt Personen beschäftigt, können Sie auch diese für den Zeitraum ihrer Tätigkeit versichern.

Welche Leistungen sind versicherbar?

Mit einer privaten Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen die finanziellen Folgen von Ansprüchen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern. Tritt ein Schadensfall ein, prüft die Versicherung zunächst, ob die Schadensersatzansprüche auch gerechtfertigt sind. Ist das nicht der Fall, wehrt die Versicherung die unberechtigten Ansprüche ab. Natürlich entstehen in so einem Fall auch Kosten. Diese werden vollständig und bis hin zu einem eventuellen Rechtsstreit von der Haftpflichtversicherung übernommen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung schützt sie weltweit gegen die finanziellen Folgen von Ansprüchen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

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