Riester Rente

JÄHRLICHE ZULAGEN VOM STAAT SICHERN

Riester Rente: Sparen mit staatlicher Förderung. Garantie der Einzahlungen.

Eine sehr interessante Möglichkeit für später vorzusorgen bietet die sogenannte „Riester-Rente“. Sie zählt zur staatlich geförderten privaten Altersvorsorge und wurde 2002 vom damaligen Bundessozialminister Walter Riester ins Leben gerufen.

Die aktive Förderung durch den Staat ist in § 10 a EStG festgelegt. Sie besteht aus Zulagen und zusätzlich ist die Sparleistung über den Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung absetzbar. Dabei nimmt der Fiskus eine sogenannte „Günstiger-Prüfung“ vor. Es wird geprüft, welche Berechnung den höheren Vorteil für den Sparer bringt, die Steuererstattung oder die Zulagen. Übersteigt der Steuervorteil die Zulagen, wird die Differenz im Rahmen der Steuererklärung ausgezahlt, sind die Zulagen höher, gibt es keine Kürzung der Zulagen und der Steuerabzug entfällt.

  • Jeder Zulagenberechtigte erhält jedes Jahr 175 Euro.
  • Zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, 185 Euro und für jedes Kind, das ab 2008 geboren wurde, 300 Euro zugezahlt – und das jedes Jahr. Die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten.
  • Junge Sparer (bis 25 Jahre) mit eigenem Riester-Vertrag erhalten zusätzlich einen einmaligen „Berufseinsteigerbonus“ in Höhe von 200 Euro.

Riester-Rente Beispiel 1

Arbeitnehmerin, 1 Kind geboren in 2009
Jahresarbeitsverdienst des Vorjahres: 30.000 €

Sparleistung in 2018 1.200 €
Grundzulage 175 €, Förderung 475 €
Kinderzulage 300 €, Förderung 475 €
Eigenbetrag
(Sparleistung abzgl. Zulagen)
725 €

Riester-Rente Beispiel 2

Arbeitnehmer, verheiratet, Ehefrau nicht berufstätig, 1 Kind geboren in 2006, 1 Kind geboren in 2008, Jahresarbeitsverdienst des Vorjahres: 66.000 €

Sparleistung in 2018 2.100 €
Grundzulage 175 €, Förderung 835 €
Grundzulage Ehefrau 175 €, Förderung 835 €
Kinderzulage Kind 1 185 €, Förderung 835 €
Kinderzulage Kind 2 300 €, Förderung 835 €
Eigenbetrag
(Sparleistung abzgl. Zulagen)
1.265 €

Riester-Rente Beispiel 3

Arbeitnehmer, 30 Jahre, ledig, Jahresarbeitsverdienst des Vorjahres: 40.000 €

Sparleistung in 2018 1.600 €
Grundzulage 175 €
Eigenbetrag
(Sparleistung abzgl. Zulagen
1.425 €
Steuerersparnis
(durch Abzug der Sparleistung
als Sonderausgaben)
371 €, 300 €
Enthaltene Zulagen 175 €, 300 €

Für viele Personengruppen ist Riester eine ausgezeichnete Form der zusätzlichen Altersvorsorge, in der sich der Staat aktiv beteiligt – ob über Zulagen oder durch Steuerersparnis. Damit ist die Riester-Rente die einzige staatliche Förderung, bei der alle Einkommensgruppen im Verhältnis zu ihren Einzahlungen sehr gut gefördert werden. Insbesondere die Gruppe der Geringverdiener mit Kindern wird überproportional begünstigt.

Neben der typischen Rentenversorgung kann Riester-Sparen auch in Fonds-Sparpläne, Bausparverträge und sogar als „Wohn-Riester“ in die Finanzierung von eigengenutztem Wohneigentum eingebracht werden.

Als echte zusätzliche Altersversorgung empfehlen wir jedoch die typische Rentenversicherung, da nur Versicherungen in der Lage sind, eine lebenslange, laufzeitunabhängige Rente zu garantieren.

Nachteile der Riester-Rente

Doch „Riestern“ hat auch Nachteile. Neben einem hohen bürokratischen Aufwand zur Erlangung der Zulagen haben Riester-Verträge gegenüber anderen Versorgungsverträgen höhere Verwaltungskosten. Das liegt auch daran, dass die Anbieter die gesamte Zulagen-Abwicklung vornehmen müssen. Dazu hat der Gesetzgeber zum Schutz der Riester-Sparer allen Anbietern die Auflage gemacht, alle eingezahlten Beiträge und alle gutgeschriebenen Zulagen zu 100 % am Ende der Laufzeit zur Verfügung zu stellen. Verluste sind somit ausgeschlossen.

Was sich zunächst wie ein Vorteil anhört, wird bei der Erzielung einer Rendite schnell zum Nachteil. Denn um diese Garantien sicherzustellen, müssen die Anbieter den größten Teil der Gelder sehr konservativ anlegen. Das hat zur Folge, dass so gut wie keine Zinsen gezahlt werden. Damit erwirtschaften Riesterverträge ihre „Rendite“ überwiegend aus den Steuervorteilen und den Zulagen. Nichtsdestotrotz ergeben sich daraus im Vergleich zu ähnlich sicheren Geldanlagen gute bis sehr gute Renditen. Deshalb können wir Riester allen Berechtigten als Basisversorgung gut empfehlen.

Zu guter Letzt: Riester-Renten sind voll steuerpflichtige Einkünfte. Es müssen allerdings keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge darauf gezahlt werden. Der Riester-Sparer hat bei Rentenbeginn die Möglichkeit, bis zu 30 % des angesparten Kapitals als Einmalauszahlung zu nehmen, ohne dass dies förderschädlich ist. Natürlich verringert sich folglich auch die zu erwartende Rente um diese 30 %.

 

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