Kfz-Versicherung

WIR FINDEN IHREN PASSENDEN VERSICHERUNGSSCHUTZ

Jeder, der ein Fahrzeug besitzt – egal ob Pkw, Motorrad oder Kraftrad – ist verpflichtet, eine private Kraftfahrtversicherung abzuschließen. Entstehen z. B. durch einen Unfall, Diebstahl, Marderbisse, Glasbruch oder einen Wildunfall Schäden am Fahrzeug, werden die Reparaturkosten von Ihrer Kfz-Versicherung übernommen.

Die Kfz-Versicherung auf einen Blick:

Was ist versichert?

Welche Schäden versichert sind, richtet sich nach den Leistungen, die von Ihrem Versicherungstarif abgedeckt werden. Es gibt folgende Deckungsumfänge:

  • Haftpflicht-Versicherung
    • Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
  • Teilkasko-Versicherung
    • Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Schäden an der Verkabelung
  • Vollkasko-Versicherung
    • selbstverschuldete Unfälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen
  • Insassen-Unfallversicherung
    • vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
  • Schutzbriefversicherung
    • Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten etc.
  • Fahrerschutzversicherung
    • Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten).

Bei vielen Versicherungen kann dieser Schutz noch ergänzt werden durch:

  • Rabattschutz
  • GAP-Deckung
Wo gilt die Versicherung?

Ihr Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Je nach Anbieter ist auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs möglich (z. B. in den asiatischen Teil der Türkei).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Haftpflicht-Versicherung
Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Sie haben auch die Möglichkeit, nur die gesetzlichen Mindestversicherungssummen abzusichern. Davon raten wir jedoch ab, da diese Absicherung in schweren Fällen nicht ausreichend sein kann und sich eine höhere Absicherung kaum auf den Versicherungsbeitrag auswirkt.

Teil- und Vollkaskoversicherung
Bei einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet. Bei Neufahrzeugen gelten je nach Versicherer die entsprechenden Vereinbarungen für den Ersatz des Neuwertes. Bei Einschluss einer GAP-Deckung wird im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls mindestens die Restforderung der Leasingbank erstattet. Ob der Zeitwert des Fahrzeugs darunter lag, spielt dabei keine Rolle. Je nach Anbieter kann die GAP-Deckung auch für Finanzierungen greifen.

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