Tierhalter-Haftpflichtversicherung

SCHÜTZEN SIE SICH UND IHRE TIERE VOR SCHADENSERSATZANSPRÜCHEN

Richtet Ihr Tier bei Dritten Schaden an, haften Sie laut § 833 BGB in unbegrenzter Höhe (Nutztiere ausgenommen). Ein solcher Fall kann schnell eintreten: Stellen Sie sich nur mal vor, Ihr Hund rennt plötzlich auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall. Kommen dabei Personen zu Schaden, können neben Schmerzensgeld auch ein Verdienstausfall oder Renten geltend gemacht werden. Schützen Sie sich gegen diese Folgen mit einer Tierhalterhaftpflicht­versicherung.

DIE TIERHALTER-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG AUF EINEN BLICK:

Für wen ist die Versicherung geeignet?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Tierbesitzer sehr wichtig.

Was ist versichert?

Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere. Er ist eine gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden.

Wer ist versichert?

Je nach Ihrer persönlichen Lebenssituation können Sie eine Versicherung für sich selbst, Ihren Ehepartner oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Ihre Kinder abschließen – sofern diese noch unverheiratet und minderjährig sind. Auch volljährige Kinder sind noch bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei Ihnen mitversichert, wenn sie nicht verheiratet sind und noch ihre erste Berufs- oder Schulausbildung absolvieren. Sind in Ihrem Haushalt Personen beschäftigt, können Sie auch diese für den Zeitraum ihrer Tätigkeit versichern.

Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?

Versicherbar sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet. Weiterhin prüft die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Schadensfall zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind sie es nicht, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet deutschlandweit und – sofern vereinbart – auch bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten Versicherungsschutz.

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