Basisrente Rürup

STEUERVORTEILE NUTZEN BEI GLEICHZEITIGER PFÄNDUNGSSICHERHEIT

Eine interessante Form der privaten Vorsorge ist die Basisrente, auch „Rürup-Rente“ genannt. Sie wurde 2005 als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ins Leben gerufen, um all denjenigen, die die „Riester“-Förderung nicht nutzen können, auch eine steuergeförderte Versorgung anbieten zu können.

Namensgeber ist der Ökonom Hans-Adalbert Rürup. Der Staat fördert die Sparer durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse können auch die Beiträge zur Basisrente im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen werden. Ihr Alterssparen mindert also Ihre Steuerlast.

Rürup-Rente ist eine Vorsorge für alle

Die Basisrente ist für fast alle Personengruppen geeignet, wobei jeder Personenkreis unterschiedlich von den Vorteilen profitieren kann:

Für Selbstständige und Freiberufler

Sie erhalten mit der Basisrente erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Werden keine Beiträge zu einem berufsständischen Versorgungswerk oder freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet, steht der volle Höchstbetrag der Basisrente zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil: Nach herrschender Rechtsauffassung ist das bestehende Vertragsguthaben einer Basisrente in der Ansparphase pfändungssicher. Es ist nicht auszuschließen, dass sich dies durch Rechtsprechung ändert. Ein höchstrichterliches Urteil liegt derzeit noch nicht vor. In der Rentenphase kann jedoch der Teil der Versicherungsleistung gepfändet werden, der über den Pfändungsfreigrenzen liegt.

Bei vielen Freiberuflern und Selbstständigen schwankt das Einkommen teilweise sehr stark. Hier kann die Basisrente mit Flexibilität punkten. Es genügt schon ein geringer monatlicher Sparbeitrag. Je nach Geschäftsentwicklung kann dann z. B. zum Jahresende über eine Sonderzahlung bis auf die maximale Summe erhöht werden, um in vollem Umfang von den Steuervorteilen zu profitieren.

Für gutverdienende Angestellte

Sie profitieren in der Erwerbsphase aufgrund der hohen Steuerbelastung in besonderem Maße von der Förderung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges. In der Rentenphase wirkt sich der in der Regel dann geringere Steuersatz positiv aus. Natürlich ist auch in Ihrem Fall diese Form der Altersvorsorge in der Ansparphase „Hartz-IV-sicher“.

Einige Arbeitgeber z.B. die Deutsche Flugsicherung beteiligen sich an den Beiträgen zur Basisrente www.atc-guard.de/pension

Für ältere Angestellte und Selbstständige

Sie profitieren von dem bis ins Jahr 2030 besonders positiven Verhältnis zwischen der Absetzbarkeit der Beiträge und der Rentenbesteuerung. Für Kunden, die kurz vor dem Ruhestand stehen, ist besonders interessant: Wiederanlage, beispielsweise einer ausgezahlten Lebensversicherung, in einer Basisrente.

Nachteile der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente unterliegt denselben Einschränkungen wie die gesetzliche Rentenversicherung. D.h. sie ist nicht kündbar, nicht kapitalisierbar, nicht frei vererbbar. Damit ist sie zur Kapitalbildung nicht geeignet und für Alleinstehende, denen eine Vererbung des angesparten Kapitals wichtig ist, ungeeignet.

Wissenswertes über die Basisrente

  • Steuerlich absetzbar
  • Flexible Beitragszahlung
  • Hohe Renditechancen möglich, da 100 % Aktienfonds-Besparung möglich
  • Hartz IV sicher/insolvenzgeschützt
  • Lebenslange Rentenauszahlung
  • Kombinierbar mit Berufsunfähigkeitsversicherungen

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