Wie ich mein Balkonkraftwerk richtig versichere

Wie ich mein Balkonkraftwerk
richtig versichere

Ein Balkonkraftwerk?

In Zeiten ständig steigender Verbraucher- und vor allem Energiepreise ist die eigene Stromerzeugung inzwischen ein probates Mittel, den eigenen Finanzhaushalt zu entlasten. Die Photovoltaikanlage auf dem Dach des eigenen Wohnhauses ist für Gebäudeeigentümer längst eine gängige Option geworden, auch wenn die Anschaffungskosten trotz der staatlichen Förderungen nicht unerheblich sind.

Für Eigentümer mit geringerem Bedarf oder begrenztem Budget, aber insbesondere auch für Mieter, sind seit geraumer Zeit Mini-Photovoltaikanlagen, so genannte Balkonkraftwerke, eine interessante und derzeit boomende Alternative. Private Haushalte dürfen nach derzeitigem Stand Balkonkraftwerke mit einer maximalen Leistung von 600 Watt genehmigungsfrei betreiben. In der Regel bestehen diese aus nur einem bis zwei Modulen. Der Unterschied zu einer „großen“ stationären Photovoltaikanlage besteht aber nicht nur in der Leistung der Anlage und der Anzahl der Module. Ein Balkonkraftwerk verfügt über keinen Speicher, sodass der erzeugte Strom nur für den unmittelbaren Verbrauch nutzbar ist. Es kann also kein Strom für späteren Verbrauch gespeichert werden.

Balkonkraftwerke sind zwar nicht generell genehmigungspflichtig. Dennoch sollten Mieter von ihren Vermietern eine entsprechende Genehmigung für das Aufstellen einer solchen Anlage einholen, insbesondere dann, wenn diese z.B. außen an der Front des Balkons oder gar an der Fassade angebracht werden soll und damit das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändert bzw. gar beeinträchtigt. Sofern die Anlage jedoch auf dem Balkon aufgestellt wird, ohne dass sie das äußere Erscheinungsbild des Hauses bzw. der Hausfront beeinträchtigt, also z.B. nicht oder nicht wesentlich der Höhe nach über die Balkonbrüstung hinausragt, darf der Vermieter nach aktuellem Kenntnisstand die Anlage nicht verbieten. Ebenso verhält es sich, wenn der Mieter seine nichtstationäre Mini-Anlage auf der Terrasse oder im Garten aufstellt.

Wichtig: Auch wenn für ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung bis max. 600 Watt keine behördliche Genehmigung erforderlich ist, muss die Anlage innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister angemeldet werden. Kosten löst diese Anmeldung nicht aus. Erfolgt diese aber nicht, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die entsprechend geahndet und mit einem nicht unerheblichen Bußgeld belegt wird.

Wie und gegen welche Schäden kann ich nun meine Mini-Photovoltaikanlage versichern?

Grundsätzlich haben Versicherer bestätigt, dass, sofern es sich um mobile und ortsveränderliche Balkonkraftwerke handelt, diese dem Hausrat und damit der Deckung durch die Hausratversicherung zuzuordnen sind. Viele Versicherer bieten eben auch für jenen Hausrat Deckung, der sich nicht ausschließlich innerhalb der Wohnung, sondern auch auf Balkonen und Terrassen befindet. Ein Vorteil in diesem Zusammenhang ist, dass jene Mini-Anlagen, von denen wir hier sprechen, in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro kosten. Da diese Summe im Verhältnis zur Hausratversicherungssumme vergleichsweise gering ausfällt, braucht für das Balkonkraftwerk im Normalfall die Hausratsumme nicht extra erhöht werden. Es empfiehlt sich jedoch, im konkreten Fall beim Versicherer oder im Idealfall bei Ihrem Sie betreuenden Versicherungsmakler explizit nachzufragen, ob Ihre Anlage in der Hausratversicherung mitversichert ist. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz bei Sturm-, Hagel- und Feuerschäden sowie bei Überspannungsschäden durch Blitzschlag. Ob auch der Diebstahl mitversichert ist, hängt von den dem Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen ab.

Die Absicherung über die Hausratversicherung gilt aber explizit für die nicht stationären Mini-Anlagen bis 600 W Leistung. Sofern sich Gebäudeeigentümer für eine größere Anlage entscheiden, die an der Fassade oder auf dem Dach fest und nicht ortsveränderlich aufgebaut ist, kann deren Absicherung nur über die Gebäudeversicherung – idealerweise mit einem Zusatzbaustein für Anlagen erneuerbarer Energien – oder gar einer separaten Photovoltaikversicherung erfolgen. Damit rechtzeitig geklärt werden kann, wie Ihre Anlage versichert werden sollte, wenden Sie sich am besten bereits vor dem Aufbau an Ihren Versicherungsbetreuer oder -makler. Letzterer kann Ihnen dafür auch mehrere alternative Optionen am Markt vorstellen.

Wer haftet bei Schäden gegenüber Dritten?

Grundsätzlich haften Sie als Eigentümer und Betreiber. Allerdings tritt bei Schäden gegenüber Dritten Ihre Privathaftpflichtversicherung in Ihre Haftung ein. Da der Aufbau und die Installation von privaten Balkonkraftwerken bis 600 W Leistung nicht durch einen Fachbetrieb erfolgen muss, sondern in Eigenregie erfolgen kann, haftet der Besitzer/Betreiber auch für mögliche Fremdschäden im Zuge einer ungenügenden Sicherung der Anlage. Reißt z.B. eine Windböe Ihre Anlage oder Teile dieser ab und umherfliegende Teile beschädigen fremdes Eigentum, den neuen Pkw oder das Terrassendach Ihres Nachbarn, kommt in der Regel ihre Privathaftpflichtversicherung zum Tragen, reguliert im Idealfall den Schaden. Das Gleiche gilt auch, wenn andere Personen verletzt werden oder im Zuge dessen Vermögensschäden anfallen. Das setzt aber voraus, dass Ihre Privathaftpflicht-Police oder deren Deckungskonzept nicht noch aus den 1970er Jahren stammt … Falls doch, sollten Sie spätestens jetzt den Vertrag auf eine zeitgemäße und vor allem bedarfsgerechte Deckung umstellen. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, dass Sie sich von Ihrem Versicherungsbetreuer/-makler bereits vor der Inbetriebnahme der Anlage bestätigen lassen, dass bzw. ob die Haftung aus dem Betrieb einer privaten Photovoltaikanlage, egal ob Balkonkraftwerk oder stationäre Anlage, in Ihrer Privathaftpflicht-Police mitversichert ist. Eine grundsätzliche vorherige Anmeldung der Anlage beim Haftpflichtversicherer ist allerdings nicht notwendig.

Für Rückfragen oder ergänzende Informationen allgemeiner Art oder speziell auch zur Absicherung Ihrer Photovoltaikanlage steht Ihnen ihr zuständiger Betreuer sicherlich gern zur Verfügung. Für unsere Kunden bedeutet das im Bedarfsfall eine kurze telefonische Anfrage an uns oder eine Mail an sach@shp-bremen.de. Wir als Versicherungsmakler Ihres Vertrauens kümmern uns dann gern um Ihr Anliegen.

Na denn, lasset die Sonne scheinen.

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