Versicherungsschutz für aus der Ukraine Geflüchtete in Deutschland

Mehr als 300.000 Menschen sind vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtet

Inzwischen sind deutlich mehr als 300.000 vor dem Krieg in der Ukraine geflüchtete Menschen in Deutschland angekommen und haben hier vorübergehend ein zweites Zuhause, ein „Zuhause auf Zeit“ gefunden. Dabei sind viele Geflüchtete hier bei Freunden und Bekannten, aber auch Freiwilligen, einfach nur Hilfe Leistenden untergekommen und wurden in deren Haushalten aufgenommen. Dabei ist aber nicht nur wichtig, Wohnraum und eine materielle Lebensgrundlage in Form von finanziellen Leistungen zu organisieren. Auch die Fragen des Versicherungsschutzes spielen dabei eine Rolle. Und hier hat der Großteil der in Deutschland ansässigen Versicherer schnell entsprechende und vor allem unbürokratische Lösungen angeboten. Diese sind zumeist zunächst bis zum 31.12.2022 zeitlich begrenzt:

Bei den meisten Versicherern gilt, dass Geflüchtete, denen kostenlos Wohnraum zur Verfügung gestellt wird, über die bestehenden Versicherungspolicen ihrer Gastgeber zumindest vorübergehend unentgeltlich mitversichert sind bzw. mitversichert werden können. Dazu brauchen die Versicherungsverträge in der Prämie nicht extra angepasst werden, wird keine Mehrprämie fällig. Oft ist vorab nicht einmal eine entsprechende Mitteilung an das Versicherungsunternehmen notwendig.

Bei der Privathaftpflicht sind die geflüchteten Gäste mitversichert. Dazu gibt es allerdings unterschiedliche Verfahrensweisen. Einige Versicherer versichern die Flüchtenden über die Police der Gastgeber mit, unabhängig davon, ob es sich um eine Single- oder Familien-Police handelt. Andere bieten das nur für eine bestehende Familiendeckung an. Bei einigen Versicherern ist zudem vorab eine namentliche Meldung der Mitzuversichernden beim Unternehmen erforderlich, bei anderen hingegen erfolgt die entsprechende Erweiterung des Versicherungsschutzes automatisch.
Auch für den Fall, dass vor dem Krieg geflüchtete Ukrainer/innen Sachschäden am Haushalt ihrer Gastgeber verursachen sollten, ist vorgesorgt: Solche Schäden sind zumeist bis 5.000 Euro, teilweise auch darüber hinaus, mitversichert.
Bei einigen Versicherern sind auch Schäden durch Haustiere einschließlich mitgeführter Hunde, mitversichert. Bei Personenschäden greift diese Deckung sogar bis zur Versicherungssumme der Privathaftpflicht-Police der Gastgeber, bei Sachschäden zumeist bis zu 5.000 €. Aber auch dazu gibt es unterschiedliche Regelungen der einzelnen Versicherer.

Aber auch für das mitgebrachte Hab und Gut, den Hausrat der Geflüchteten, ist zumindest im Ansatz gesorgt: So ist bei vielen Versicherern geregelt, dass mitgeführter und im Haushalt der Gastgeber untergebrachter Hausrat (Bekleidung und sonstige Gegenstände; Wertsachen separat begrenzt) bis zu einem Wert von 5.000 Euro pro Person mitversichert ist. Das setzt aber in jedem Fall voraus, dass der oder die Gastgeber/in eine eigene Hausratversicherung, idealerweise mit vereinbartem Unterversicherungsverzicht, haben und selbstverständlich die fälligen Prämien entrichtet wurden. Aber das versteht sich eigentlich von selbst.

Auch bei der Kfz-Versicherung gibt es vergleichbare Deckungserweiterungen: Teilweise gibt es Regelungen, dass Ihre Gäste in Deutschland auch Ihr Fahrzeug fahren dürfen, ohne dass dafür der in der Police benannte und berechtigte Fahrerkreis explizit erweitert werden muss. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Fahrer im Besitz eines (auch ukrainischen) Führerscheins sind. Die ukrainischen Führerscheine haben zunächst für die entsprechend freigegebenen Fahrzeugklassen auch in Deutschland ihre Gültigkeit.

Regelungen gibt es auch bis zum 31.05.2022 für Haftpflichtschäden, die durch – ggf. auch unversicherte – ukrainische Pkw verursacht werden. Flüchtende aus der Ukraine kamen und kommen auch mit ihrem eigenen Fahrzeug zu uns. Durch die Umstände der Flucht bedingt wurden und werden dabei auch Fahrzeuge mitgeführt, für die Ihre Besitzer keine Internationale Versicherungsbestätigung („Grüne Karte“) bei ihrem einheimischen Versicherer mehr organisieren konnten. Auch für diese eigentlich in Deutschland nicht versicherten Fahrzeuge gibt es eine Lösung. Im Falle eines Unfalles durch solche „nicht versicherten“ Fahrzeuge kommen die deutschen Kraftfahrt-Versicherer für die Haftpflichtschäden auf. Betroffene bzw. Geschädigte wenden sich in einem solchen Fall an das „Deutsche Büro Grüne Karte“ (http://www.gruene-karte.de/de/).

Die Regelungen für die Kfz-Versicherung gelten, abweichend zur Hausrat und Privathaftpflicht, zunächst ausdrücklich bis zum 31.05.2022.

Da wir nicht im Einzelnen die Maßgaben aller Versicherer auflisten können, die zudem auch differieren, sollten sich die Gastgeber und Versicherungskunden die Mitversicherung ihrer Mitbewohner durch den jeweiligen Versicherer bestätigen lassen. Zumeist gilt die erweiterte Deckung ab Aufnahme der Geflüchteten im Haushalt. Aber ein Anruf beim bzw. eine Mail-Nachricht an den zuständigen Betreuer schafft Gewissheit und eigene Sicherheit. Für unsere Kunden bedeutet das im Bedarfsfall eine kurze telefonische Anfrage an uns oder eine Mail an sach@shp-bremen.de. Die entsprechende Bestätigung erhalten Sie dann kurzfristig aus unserem Hause.
Weitere Informationen zu dieser Thematik erfahren Sie bei Ihrem Versicherer oder dem Makler Ihres Vertrauens.

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