Prämienanpassungen in der Wohngebäudeversicherung
Sie haben zum Jahresanfang bereits die neue Rechnung zur Ihrer Wohngebäudeversicherung erhalten und waren über die Beitragserhöhung von fast 15% oder sogar mehr eher verärgert als nur erstaunt? Falls Ihre Rechnung erst im Laufe des Jahres fällig wird, sollten Sie sich bereits vorsorglich darauf einstimmen. Wir wollen Ihnen diese Beitragsanpassung nicht schmackhaft machen, sondern Hinweise und Erklärungen zu den Hintergründen liefern.
Was ist der Grund für die Anpassung der Beiträge?
Hauptsächlicher Grund für die Anpassung der Beiträge ist die Erhöhung des für die Beitragsberechnung maßgeblichen Anpassungsfaktors (bei älteren Verträgen auch „Prämienfaktor“ oder „gleitender Neuwertfaktor“). Auch in den vergangenen Jahren hatte sich die Prämie für Ihre Gebäudeversicherung jährlich, aber dennoch moderat, um ca. 2% bis 3% erhöht. Im Jahr 2022 war es dann eine Anpassung um ca. 5,5%. Nun im Jahr 2023 beträgt der Erhöhungssatz 14,73%. Wahrlich kein Pappenstiel. Diese Anpassung betrifft die Gesamtheit der Wohngebäudeversicherungs-Policen mit gleitendem Neuwert. Im Gegenzug erhöhen sich allerdings auch die Versicherungsleistungen. So wird parallel der versicherte Neuwert Ihres Objektes im Schadenfall um fast 20% erhöht. Diese „allgemeine“ und marktweite Erhöhung begründet allerdings kein außerordentliches Kündigungsrecht für die Kunden, da diese Erhöhung indexbasiert ist.
Jetzt ist es natürlich nicht so, dass die Gebäudeversicherer die Beiträge erhöhen, weil ihnen gerade der Sinn danach steht. Die Kalkulationen der Wohngebäudeversicherungs-Tarife sind bei den meisten Versicherern ohnehin eher „auf Kante genäht“. Es gibt wohl kaum einen Versicherer, der in dieser Sparte wirklich Geld verdient. Zu viele Schadenaufwendungen stehen dem im Wege.
Die Stürme, Unwetter und Überschwemmungen in den letzten 2 Jahren haben nie dagewesene Schäden in Deutschland angerichtet und wir beobachten ihr Auftreten immer häufiger und in ihrer Intensität immer extremer. Neben diesen so genannten Kumul-Schäden (viele Versicherungsnehmer sind vom selben Großschadenereignis betroffen) gibt es natürlich eine Vielzahl von individuellen Schadenereignissen, z.B. Leitungswasser- und Feuerschäden. Laut dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) entstanden 2021 ca. 9 Mrd. Euro Schäden allein an Wohngebäuden – ein neuer Negativrekord. Dafür ist aber nicht allein die Schadenhäufigkeit ursächlich. Insbesondere in den vergangenen zwei Jahren sind die Preise in allen Lebensbereichen gestiegen, besonders im Baugewerbe und im Handwerk. So sind zum Beispiel Baumaterialien wie Stahl, Aluminium oder Holz um mehr als 50% teurer geworden. Allein von 2020 bis 2021 sind die Preise für Bauholz um über 60% angestiegen. Und in 2022 sind sie definitiv nicht gesunken, im Gegenteil. Zudem ist uns seit einiger Zeit aus von uns betreuten Schadenabwicklungen bekannt, dass es ein neues Phänomen gibt: Baumaterial ist nicht nur teurer, sondern sogar rar geworden. Das Prinzip von Angebot und Nachfrage wirkt in solchen Fällen zudem recht nachhaltig. Von den Energiepreisen ganz zu schweigen.
Nun mögen Sie meinen, die gestiegenen Baukosten seien nicht wirklich Ihr Problem. Dafür sind Sie doch versichert. Wohl wahr. Aber bedenken Sie folgendes Worst-Case-Szenario: Ihr vor 15 Jahren für 330.000 Euro neu gebautes Haus brennt ab. Für dieses Geld bekommen Sie Ihr Objekt heute nicht wieder in gleicher Art und Güte aufgebaut. Vermutlich müssen Sie dafür heute nahezu 600.000 Euro aufwenden, sofern Ihnen ein halbfertiges Haus nicht ausreicht. Falls Ihre Wohngebäude-Police aktuell und bedarfsgerecht ausgestattet ist, kommt allerdings Ihr Versicherer für die nunmehr erheblich höheren Wiederaufbaukosten auf. Aber diese Kostenexplosionen kommen natürlich nicht nur beim „Totalschaden“ zum Tragen. Auch bei vermeintlich kleineren Sturm- und vor allem auch bei ohnehin kostenintensiveren Leitungswasserschäden stellen wir inzwischen erheblich höhere Schadenaufwendungen fest. Jeder einzelne Schadenfall hat sich massiv verteuert.
Hinzu kann neben der marktweiten Prämienanpassung um die knapp 15% noch eine individuelle versichererbezogene Tarifanpassung einzelner Anbieter kommen. Diese wiederum löst allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kunden aus. In diesem Fall kann der Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung gekündigt werden.
Aber Vorsicht vor einer überschnellen Reaktion bzw. Kündigung der bestehenden Police. Bevor Sie die Kündigung aussprechen bzw. an den Versicherer senden, sollten Sie sich zunächst um mögliche Alternativen kümmern. Zwingend zu berücksichtigen sind dabei auch eventuelle Vorschäden, die Ihr bisheriger Versicherer für Sie reguliert hat. Sollten diese möglichen Vorschäden erst später dem potentiellen neuen Versicherer bekannt werden, kann es sein, dass er für den neuen Vertrag eine von Ihnen nicht gewollte Selbstbeteiligung für künftige Schäden erhebt, oder eine Eindeckung des Vertrages gar komplett ablehnt und Ihre Immobilie plötzlich ohne Versicherungsschutz dasteht.
Damit Ihnen ein solches Szenario erspart bleibt, konsultieren Sie am besten rechtzeitig einen ungebundenen Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, wie zum Beispiel uns, die Stöver, Hermann & Partner GmbH. Nutzen Sie gern unsere Erfahrung und Expertise.
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