Loss of Licence für Hubschrauberpiloten

Loss of Licence für Hubschrauberpiloten

Insbesondere Hubschrauberpiloten stehen vor großen Herausforderungen, wenn es um die Absicherung ihrer Arbeitskraft geht. Der Verlust der Fluglizenz aufgrund gesundheitlicher Gründe bedeutet für sie nicht nur das Ende ihrer beruflichen Tätigkeit, sondern auch den Wegfall ihres Einkommens. Um sich gegen diese Risiken abzusichern, gibt es spezielle Versicherungsprodukte wie

  • Summenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
  • Grundfähigkeitsversicherung (GFV), ergänzt durch eine Loss-of-Licence-Klausel (LoL).

Worin liegen die Unterschiede zwischen diesen Versicherungsarten, und warum ist die LoL-Klausel so wichtig?

1. Summenversicherung mit Loss of Licence

Wenn du keine Absicherung bekommst, dann ist eine Summenversicherung in Ordnung. Allerdings enthalten diese Versicherungen oft viele Einschränkungen, wegen denen wir eine Summenversicherung nicht als erste Wahl ansehen. Ausführliche Info findest du hier https://www.worksurance.de/lloyds-loss-of-licence-fuer-piloten

2. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Die BU ist eine der umfassendsten Absicherungen gegen Einkommensverluste. Sie greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen mindestens 50 % berufsunfähig ist. Für Piloten bedeutet dies, dass sie nachweisen müssen, dass sie ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit – also das Fliegen – nicht mehr in ausreichendem Maße ausführen können.


Herausforderungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Loss of Licence

  • Leistungsprüfung: Die Versicherung prüft detailliert, wie der berufliche Alltag des Piloten in gesunden Tagen aussah. Dazu gehören Tätigkeiten wie Sitzen, Bedienen von Instrumenten oder körperliche Belastungen. Du musst eine genaue Tätigkeitsbeschreibung vorlegen, die mit deinem Krankheitsbild abgeglichen wird.
  • Nachweislast: Es liegt an dir zu beweisen, dass du alle Anforderungen deines Berufs zu mindestens 50 % nicht mehr erfüllen kannst. Dieser Prozess kann langwierig und kompliziert sein.
  • Mittelbare Berufsunfähigkeit: Es kann durch den Verlust der Flugtauglichkeit und der damit verbundenen fehlenden Erlaubnis den Beruf auszuüben von einer mittelbaren Berufsunfähigkeit ausgegangen werden. Du bist aber laut Definition der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unmittelbar Berufsunfähigkeit. Weitere Info findest du hier https://www.worksurance.de/loss-of-licence-klausel/

3. Grundfähigkeitsversicherung (GFV) mit Loss of Licence-Klausel

Die GFV bietet eine alternative Absicherung und zahlt eine monatliche Rente aus, wenn der Versicherte eine oder mehrere grundlegende Fähigkeiten dauerhaft verliert. Im Gegensatz zur BU steht hier nicht der ausgeübte Beruf im Fokus, sondern spezifische körperliche oder geistige Fähigkeiten.

Beispiele für versicherte Grundfähigkeiten

  • Nicht mehr länger als 20 Minuten sitzen können.
  • Arme nicht mehr heben können, um ein Overhead-Panel zu bedienen.
  • Verlust von Sehkraft oder Gehör.

Vorteile der GFV

  • Kein direkter Berufsbezug: Die Versicherung leistet unabhängig davon, ob der Versicherte seinen Beruf noch ausüben könnte.
  • Einfachere Gesundheitsprüfung: Die GFV ist oft zugänglicher, Möglichkeiten bestehen hier über spezielle Rahmenvereinbarungen

Hier sorgt eine LoL-Klausel dafür, dass die Rente gezahlt wird, sobald die Flugtauglichkeit offiziell aberkannt wird – ohne weitere Prüfungen durch die Versicherung.

Vorteil der LoL-Klausel

Mit einer Loss-of-Licence-Klausel entfällt diese aufwendige Prüfung. Die Versicherung zahlt bereits dann eine Rente aus, wenn der Fliegerarzt oder die zuständige Behörde bestätigt, dass der Pilot aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr flugtauglich ist. Dies macht den Leistungsfall deutlich einfacher und schneller.

Wann ist eine GFV mit Loss of Licence besonders interessant?
Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Loss-of-Licence-Klausel kann in bestimmten Situationen besonders attraktiv sein:

  • Für Berufe ohne Zugang zu einer BU mit Loss of Licence:
Es gibt bestimmte Pilotenberufe, bei denen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mit LoL-Klausel angeboten wird oder bei denen es sehr schwer ist eine Versicherung zu bekommen. Dazu gehören:
    - Hubschrauberpiloten.
    - Piloten, die für Airlines mit Sitz außerhalb Deutschlands fliegen.
    - Piloten kleiner Airlines oder Chartergesellschaften.

In solchen Fällen stellt unsere GFV mit Loss of Licence eine sinnvolle Alternative dar, um dennoch einen Schutz bei Verlust der Fluglizenz zu erhalten.

  • Für preisbewusste Piloten:
    Eine GFV mit LoL ist oft deutlich günstiger als eine BU . Für Piloten, die Wert auf finanzielle Effizienz legen und dennoch einen soliden Schutz wünschen, kann dies ein entscheidender Vorteil sein.

Vergleich: BU vs. GFV

  Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) GrundfähigkeitsvVersicherung (GFV) mit Loss of Licence
Leistungsvoraussetzung Mindestens 50 % Berufsunfähigkeit Verlust definierter Grundfähigkeiten oder Loss of Licence
Bezug zum Beruf Direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit Indirekter Bezug zum Beruf
Prüfungsaufwand Detaillierte Prüfung des beruflichen Alltags Prüfung des Verlusts bestimmter Fähigkeiten oder Loss of Licence
Kosten Höher Günstiger
Fragen im Antrag umfangreich verkürzt
Psychische Erkrankungen hoher Schutz geringerer Schutz
Rentenzahlung oft nur bis 60 bis 67 möglich
Eintrittsalter oft nur bis 40 bis 52 möglich

Wie hoch sind die Beträge?

Beispielhaft habe ich eine/n 30-jährigen Pilot/Pilotin berechnet. Meine Vorgabe war eine Wunschrente mit 2.500€ monatlich bis zum 60. Lebensjahr.

  • Berufsunfähigkeitsversicherung monatlich 284 € Zahlbetrag
  • Grundfähigkeitsversicherung monatlich 107 € Zahlbetrag

Warum ist die Loss-of-Licence-Klausel so wichtig?

Für Piloten ist die LoL-Klausel ein entscheidender Vorteil, unabhängig davon, ob sie in einer BU oder GFV integriert ist:

  • Sie vereinfacht den Leistungsnachweis erheblich: Der Entzug der Fluglizenz aufgrund gesundheitlicher Gründe reicht als Nachweis aus.
  • Es entfallen langwierige Prüfungen und Gutachten durch die Versicherung.
  • Die Rentenzahlung erfolgt schneller und unbürokratischer.

Ohne eine solche Klausel müsste ein Pilot bei einer BU den Nachweis erbringen, dass er seinen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann – ein oft schwieriges und zeitaufwendiges Unterfangen.

Fazit

Sowohl die Berufsunfähigkeitsversicherung als auch die Grundfähigkeitsversicherung können Piloten effektiv absichern – besonders mit einer Loss-of-Licence-Klausel. Während die BU einen umfassenderen Schutz bietet und direkt auf den Beruf des Piloten abzielt, ist die GFV eine kostengünstigere Alternative für bestimmte Zielgruppen wie Hubschrauberpiloten oder preisbewusste Flieger. Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten des Piloten ab. In jedem Fall sorgt die LoL-Klausel dafür, dass im Ernstfall schnell und unkompliziert Hilfe geleistet wird – ein unverzichtbarer Schutz für jeden Piloten.

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