Kannst du trotz Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeits-versicherung abschließen?

Kannst du trotz Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?

Wir hören leider häufig, dass man sich nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung kümmert, weil man glaubt nicht mehr versicherbar zu sein.
Eigentlich sollte die Frage lauten:
„Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung bekommen?“

Die Antwort darauf ist kurz: „Es kommt darauf an…“

Die Frage bezieht sich auf Vorerkrankungen, denn chronische und aktuelle Krankheiten sind in der Regel nicht versicherbar. Ist die Krankheit jedoch vollständig ausgeheilt ist, gibt es einige Faktoren, die darüber entscheiden, ob sich eine anonyme Voranfrage lohnt oder nicht.

Was ist entscheidend?

1. Bezug von Krankheit zum Beruf


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verknüpft als einzige Versicherung eine Krankheit direkt mit deinem Beruf. Deswegen hängt es vor allem davon ab, wie wahrscheinlich es ist, dass deine Vorerkrankung in den kommenden Jahren deine berufliche Tätigkeit beeinträchtigt.

Hier sind einige Beispiele:
Du hast dich vor 2 Jahren beim Skifahren an der Schulter verletzt. Mittlerweile ist die Verletzung vollständig ausgeheilt und eine weitere Behandlung ist nicht angeraten:

  • Wenn du im Büro arbeitest, wird der Versicherer wahrscheinlich auf den Ausschluss deiner Schulter verzichten und vollen Versicherungsschutz bieten.
  • Wenn du Dachdecker bist, ist es wahrscheinlicher, dass die Schulter nicht versichert wird und dir „nur“ eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ausschlussklausel angeboten wird.
  • Sollte deine Schulter heute noch Schmerzen verursachen, wird es wahrscheinlich in jedem Beruf eine Ausschlussklausel geben.
  • Aufgrund einer allergischen Reaktion auf Gräser und Pollen hattest du Atemnot und bist vor ein paar Wochen vorsorglich in die Notaufnahme eines Krankenhauses gegangen. Du wurdest über Nacht zur Beobachtung stationär aufgenommen. Diagnostiziert wurde dir neben deiner Allergie eine asthmatische Erkrankung.
  • Wenn du im Büro oder in einem Labor arbeitest, wird auch diesmal der Versicherer wahrscheinlich auf einen Ausschluss verzichten.
  • Bist du beruflich viel draußen, dann ist ein Ausschluss von Atemwegserkrankungen wahrscheinlicher.



2. Zeit 


Der zeitliche Abstand zwischen der Krankheit und der Antragstellung ist ebenfalls entscheidend. 
Folgenlos ausgeheilte Brüche, die mit großer Wahrscheinlichkeit ein einmaliges „Ereignis“ waren, sind schon nach wenigen Monaten der Ausheilung versicherbar. 
Ist ein Bruch noch nicht ausgeheilt, dann ist ein Leistungsausschluss so gut wie sicher. 
Hattest du vor 2 Jahren eine schwere Lungenentzündung und ist diese folgenlos ausgeheilt, dann ist vollständiger Versicherungsschutz möglich. Wichtig ist aber hierfür eine professionell ausgearbeitete Eigendarstellung des Krankheitsverlaufs.



3. Chronisch oder akut


Eine einmalige Bronchitis, Magen- Darmerkrankungen, Covid-19 Infektionen sind in der Regel unproblematisch bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch Blasenentzündungen führen (solange nicht chronisch) nicht zu Schwierigkeiten. 
Bei chronischen Erkrankungen sind zwar Schilddrüsenunterfunktionen meist nicht entscheidend, leidest du aber unter Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis Ulcerosa dann musst du mit einem Ausschluss vom Versicherungsschutz rechnen.


4. Dein Alter 


Eine wenige Erkrankungen sind „im Alter besser“. 
Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Erwägung ziehst, empfehlen wir immer, dies so früh und gesund wie möglich zu tun. 
Nur bei z.B. Allergien werden junge Menschen oft „strenger“ bewertet als Ältere. 
Das liegt einfach daran, dass man noch nicht weiß, wie sich die Allergie entwickelt. Bist du aber schon älter (30 😉), dann kann die Allergie deutlich besser beurteilt werden.


5. Abfragezeitraum


Wenn wir für Dich die passende Berufsunfähigkeitsversicherung finden, dann sind auch die Abfragezeiträume des Antrags entscheidend. Klar ist, Du musst immer die Wahrheit angegeben. Klar ist aber auch, Du musst nur auf die gestellten Fragen antworten. Liegt eine abgefragte Erkrankung 4 Jahre zurück, dann kann ein Abfragezeitraum von 3 Jahren hilfreich sein.


6. Psychische Erkrankung
Auch mit einer psychischen Vorerkrankung kannst du eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen. Auch hier kommt es auf den Abfragezeitraum an. Fällt die Erkrankung in den Abfragezeitraum, dann ist es oft davon abhängig, wodurch die Erkrankung ausgelöst wurde. Eine Gesprächstherapie aufgrund des Verlustes eines geliebten Menschen ist einfacher zu versichern als ein Stresssyndrom aufgrund der Belastung im Beruf.

Unser Fazit:


Ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz einer Vorerkrankung möglich ist, hängt von vielen Faktoren ab. Dein Beruf, dem Zeitpunkt von Antrag und Erkrankung, Antragsfragen und die richtige Aufarbeitung deiner gesundheitlichen Vorgeschichte in Bezug auf verschiedene Antragsformulare.


Wir stellen sehr häufig anonyme Voranfragen bei verschiedenen Versicherern, um dir den optimalen Versicherungsschutz zu bieten. Aus allen „Angeboten“ wählen wir dann gemeinsam, dass für dich am besten passenden aus.
Sollte es aber mal nur Angebote mit Ausschlussklauseln oder Zuschlägen geben, dann stellt sich die Frage, ob Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung akzeptierst, selbst wenn die Vorerkrankung nicht versichert ist oder es einen Zuschlag gibt.

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