Wer kurz vor dem Abitur steht, den stufen die Versicherungen oft besser ein, als kurz danach im Job.
Versicherungen unterteilen alle Berufe in Risikogruppen, sogenannte Berufsgruppen. Je höher das Risiko aus Sicht des Versicherers ist, desto höher ist auch der Beitrag für eine Arbeitskraftabsicherung wie beispielsweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Ein*e Abiturient*in hat den Vorteil, dass er/sie durch ein jahrelanges Studium erst später in das Berufsleben einsteigen wird. Aus diesem Grunde werden Abiturient*innen sehr günstig eingestuft und behalten ein Leben lang diesen Beitrag für die ursprünglich vereinbarte Rente.
Geht man nun direkt nach dem Abitur in einen handwerklichen Beruf (ein weg, der gern vor dem Studium genutzt wird), erhält man trotz des erhöhten Risikos eines Handwerkers den niedrigen Beitrag eines Abiturienten. Sollte man sich für einen Beruf entscheiden, welcher vom Risiko noch kleiner ist als die Absicherung eines Schülers, kann man über eine Besserstellungsklausel sogar eine Verringerung des Beitrages beantragen.
Wie sieht das in Zahlen aus?
Angenommen, Sie sind 20 Jahre alt und möchten sich als Abiturient bis zum 67. Lebensjahr mit 1.000 € Berufsunfähigkeitsrente absichern. Dann müssen Sie etwa 40 € pro Monat investieren. Und würden damit über den gesamten Zeitraum bis zum 67. Lebensjahr etwa 22.500 € zahlen.
Beginnen Sie nach dem Abitur eine Ausbildung zum Tischler, müssten Sie für die gleiche Absicherung bereits rund 95 €pro Monat zahlen, bis zum 67. Lebensjahr etwa 53.500 €.
Ein Erzieher muss unter gleichen Voraussetzungen immerhin noch über 78 € pro Monat zahlen, auch das sind knapp 44.000 € über die gesamte Laufzeit.
Allerdings gibt es auch Berufe, die günstiger sind als die Einstufung als Abiturient. Ein Diplom-Mathematiker muss beispielsweise nur etwa 30 € pro Monat für die gleiche Absicherung aufwenden, knapp 18.000 € über die gesamte Laufzeit.
Weil wir aber nur Versicherungen mit einer Besserstellungsklausel vermitteln, können Sie mit einer neuen Tätigkeit den Beitrag verringern. Damit sind Ihnen geringe Ausgaben gesichert! Natürlich ist dies eine stark vereinfachte Rechnung, denn im Laufe des Lebens wird die vereinbarte Rente mit Sicherheit dem Bedarf angepasst, also erhöht. Natürlich empfehlen wir auch für jeden Vertrag eine dynamische Anpassung der Rente. Wie das genaue funktioniert, klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wer bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, muss spätere Erkrankungen nicht nachmelden.
Sie „frieren“ quasi Ihren Gesundheitszustand ein. Sind Sie bei Antragstellung gesund, sind kleinere Leiden nach Antragstellung automatisch mitversichert.
Oft versichern wir jedoch auch junge Menschen, die bereits unter Vorerkrankungen wie Rückenschmerzen oder Depressionen leiden. Auch hierfür gibt es Lösungen. Wir bereiten die Gesundheitshistorie detailliert auf und schreiben sogenannte anonyme Risikovoranfragen. Die Versicherer können sich somit auf den Versicherungsschutz „bewerben“ und Angebote abgeben. Diese Angebote besprechen wir dann gemeinsam in Detail.
Zukünftige Hobbys sind schon jetzt mitversichert.
Meist haben Schüler noch keine ausgefallenen Hobbys. In der Regel erhalten wir hier Angaben wie Fußball, Handball oder sonstiger Breitensport. All diese Sportarten führen nicht zu einer Erhöhung des Beitrages. Es kommt jedoch immer häufiger vor, dass Extremsportarten wie beispielsweise Hobbytauchen, Fallschirmspringen oder Motocross angegeben wird. Solche (aus Sicht des Versicherers) risikoerhöhenden Sportarten führen dazu, dass auch der Beitrag steigt. Mit einem rechtzeitigen Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie dies verhindern.
Welche Versicherungsgesellschaft für Sie infrage kommt, finden wir gern für Sie heraus. Hierzu beachten wir in erster Linie die Bedingungen der Gesellschaften und das Angebot, welches individuell für Sie gilt. Natürlich berücksichtigen wir auch die aktuelle Inflation, nach Versicherungen ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie entsprechende Leistungskriterien.
Übrigens: Eine solche Absicherung ist nicht erst als Abiturient*in möglich, sondern bereits ab dem zehnten Lebensjahr – und das mit erstklassigen Bedingungen! Und: Eine private Unfallversicherung ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung – dies ist ein Irrglaube, welcher leider noch immer herrscht.
Gern erklären wir Ihnen auch die Absicherung weiterer Risiken durch die Krankenversicherung, private Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung, Grundfähigkeitsversicherung sowie alles weitere, wozu Sie Fragen haben. Kommen Sie gerne auf uns zu!
Die Burghard Stöver Methode
Mit Geduld und Disziplin sein Geld vermehren. Wie euch das Auf und Ab an der Börse dabei hilft. Mehr dazu in unserem Buch „Crash!“ und im Blog…