Gibt es noch steuerfreie Fondspolicen?

Steuerfreie Fondspolicen gibt es noch?

… es kommt alles auf die Gestaltung an.

Heute gibt es kaum noch Möglichkeiten sein Geld gewinnbringend anzulegen und auf Gewinne keine Steuern zu zahlen. Eine Möglichkeit ist der Kauf einer Immobilie als Anlage-Objekt, dennnoch sind die Gewinne aus einem Verkauf steuerfrei. Die Voraussetzung ist eine „Haltedauer“ von mindestens 10 Jahren.
Doch nicht jeder ist gewillt oder in der Lage eine solche Investition einzugehen. Neben den aktuell hohen Immobilienpreisen und den steigenden Zinsen, spricht bei so manchem auch die langfristige Bindung der Investition gegen den Kauf einer Immobilie.

Da kommt die Lebens- oder Rentenversicherung genau richtig. Bis zum Jahreswechsel 2004/2005 waren Erträge aus Lebensversicherungen steuerfrei. Seitdem gilt in der privaten Altersvorsorge das Halbeinkünfteverfahren. Wenn man die 12-60-Regel einhält bzw. für Verträge ab 2012 die 12-62-Regel, dann hat man immerhin noch den halben Vorteil. Das bedeutet, man muss mit einer Kapitalentnahme mindestens 12 Jahre warten und das 62. Lebensjahr überschritten haben. Dann ist die Hälfte des Ertrags mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Weil Rentenversicherungen für die Rente gedacht sind, sind diese beiden Voraussetzungen selten ein Hindernis.

Wer nun meint, dass eine steuerfreie Altersvorsorge nicht mehr möglich ist, der kennt folgenden Clou und die Konzepte der Stöver, Herman und Partner GmbH noch nicht.

Eine steuerfreie Altersvorsorge ist möglich. Es gibt die Möglichkeit fürs Alter anzusparen, ohne dass der Fiskus später etwas abbekommt. Dabei hilft ein spezielles Konzept mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung.


Es geht um die versicherte Person

Es geht um die Nutzung der Todesfallleistung. In einer fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es nämlich einen Versicherungsnehmer (Inhaber) und eine versicherte Person (abgesichertes Leben). Beim Versterben der versicherten Person wird aus der Rentenversicherung eine Todesfallleistung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt und die ist weiterhin einkommensteuerfrei, wie das Bundesfinanzministerium klargestellt hat.


1. Die eigene Vorsorge:

Natürlich profitiert man als Sparer nicht vom eigenen Tod. Stattdessen wählt man als versicherte Person jemanden, der laut Sterbewahrscheinlichkeit in etwa zu der Zeit stirbt, wenn man selbst in den Ruhestand geht und die Altersvorsorge benötigt.

Diese Person sollte etwa 20 bis 30 Jahre älter sein. Auch wenn man grundsätzlich jede Person einsetzen kann, fällt die Wahl meist auf einen Elternteil. Im Todesfall muss man als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter nämlich in der Lage sein, der Versicherungsgesellschaft die Sterbeurkunde zuzusenden. Erst dann erhält man die Todesfallleistung – steuerfrei.

Wer nun zurückschreckt, weil man nicht mit dem Tod eines Elternteils spekulieren möchte, der sollte das Konzept einmal sachlich betrachten.

  • Wir werden alle irgendwann sterben, das ist nun mal so. Das ändert auch keine Versicherung.
  • Eltern sind unserer Erfahrung nach für solche Konzepte weit offener als man denkt.
  • Letztendlich schafft man sich mit gegenseitiger Hilfe eine steuerfreie Altersvorsorge.


Was kann das Konzept durchkreuzen?

Natürlich wünschen wir unseren Eltern ein möglichst langes und gesundes Leben. Und mal angenommen unser Wunsch geht in Erfüllung und unsere Eltern werden 100 Jahre alt. Dann wird die steuerfreie Todessfallleistung erst fällig, wenn wir schon selbst lange im Rentenalter sind. Wenn man nicht so lange auf die eigene Versorgung warten kann, entnimmt man einfach schon vorher das benötigte Kapital. Dabei fällt dann nur die oben beschrieben „hälftige Versteuerung“ an.
Verstirbt die versicherte Person bevor man selbst im Rentenalter ist, dann investieren wir die Todesfallleistung einfach in ein anderes Konzept. Verstirbt man als Versicherungsnehmer zuerst, dann geht der Vertrag einfach auf die Erben über.


2. Vermögen als Erbe
Oft treffen wir auf Menschen die mehr Vermögen haben als sie selbst in ihrem Leben ausgeben werden. Dieses Vermögen wird also auf jeden Fall vererbt. Auch hier ist dieses Konzept geeignet.

Der Schenkungssteuerfreibetrag ist nämlich begrenzt. Hat man also aktuell eine Summe zu vererben unter 400.000 € (pro Elternteil und Kind), kann diese in ein solches Konzept im Rahmen der Freibeträge an ein Kind übertragen werden. Im Laufe der Jahre, bis zum „Ableben“, wächst diese Summe natürlich an und kann die Freibeträge schnell übersteigen. Hat man nun nicht in ein optimiertes Konzept investiert, dann werden die Werte über den Freibeträgen steuerpflichtig. Hat man in eines unserer Konzepte investiert, dann sind auch alle Gewinne durch die gewählte Todesfallleistung steuerfrei.

Die Freibeträge werden übrigens leichter überschritten, als man denkt, denn auch z.B. Immobilienwerte werden hier hinzugerechnet.


3. Kindervorsorge
Auch wenn man früh für seine Kinder vorsorgen möchte, ist dieses Konzept gut geeignet.

Als versicherte Person und Versicherungsnehmer zahlt man die Beiträge. Später wird die Police auf die Kinder übertragen, die dann selbst weiterzahlen können. Man selbst bleibt die versicherte Person und die Kinder nutzen die steuerfreie Todesfallleistung.


Wie setzen wir das gemeinsam um?

Damit das Konzept funktioniert, brauchen wir eine Rentenversicherung mit einer möglichst langen Laufzeit. Die Auszahlung im Todesfall muss mindestens dem aktuellen Vertragsguthaben entsprechen. Achtung: Die Todesfallleistung darf nicht nur der Summe der eigezahlten Beiträge entsprechen.
Flexibilität ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Es muss Freiheiten in der Beitragsgestaltung (Erhöhung und Senkung der Beiträge, Beitragsfreistellungen), bei Zuzahlungen und Entnahmen geben. Ebenso achten wir sehr genau auf Kostenstrukturen und legen Ihnen diese detailliert offen.

Zu guter Letzt braucht man eine gute und ausgewogene Fondsauswahl. Dazu braucht es nicht wie oft beworben 1.500 + Fonds. Man braucht nur eine umfassende Auswahl der besten Fonds der jeweiligen Risiko- und Anlageklasse. Ergänzt durch unser Absicherungssystem Police-Guard sind Sie dann bestens gerüstet.

Wir stehen Ihnen gern mit Rat + Tat zur Seite

Melden Sie sich einfach bei uns und wir besprechen Ihre persönliche Situation und entwickeln gemeinsam die richtige Strategie.

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